Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Nachhilfeleistungen

Die gültigen Geschäftsbedingungen können unter https://toerder.eu/index.php/agb/ eingesehen werden.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Nachhilfeleistungen zwischen Timon Oerder,
nachfolgend „Nachhilfelehrer“, und den Auftraggeber:innen (bei Minderjährigen: den Erziehungsberechtigten), sofern diese nicht über Nachhilfeportale geschlossen werden.

Bei Minderjährigen ist Vertragspartner ausschließlich der/die Erziehungsberechtigte. Rechnungen werden an den/die Erziehungsberechtigte/n ausgestellt. Buchungen oder Vereinbarungen, die durch Minderjährige eigenständig vorgenommen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Erziehungsberechtigten.

Die AGB gelten insbesondere für Buchungen über die Website sowie für online direkt vereinbarte Termine.
Die nachfolgend aufgeführten Vereinbarungen gelten, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Vertragsgegenstand

(1) Der Nachhilfelehrer erbringt individuelle Nachhilfe- und Unterstützungsleistungen in schulischen und/oder universitären Fächern.

(2) Die Nachhilfe dient der Unterstützung des Lernprozesses.
Ein bestimmter Lernerfolg, das Bestehen von Prüfungen oder eine Notenverbesserung wird nicht geschuldet.

(3) Der Unterricht erfolgt wahlweise online oder in Präsenz bei dem/der Schüler:in.


3. Preise und Vergütung

3.1 Grundsatz

Die nachfolgend aufgeführten Preise gelten, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.
Individuelle Preise, Paketvereinbarungen oder Sonderkonditionen können gesondert vereinbart werden. In den ausgewiesenen Preisen ist gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer enthalten.

Preisänderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Bereits vereinbarte individuelle Preise bleiben für laufende Aufträge unberührt; die geänderten Preise gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung für neu vereinbarte Termine.


3.2 Abrechnungseinheit

(1) Die Abrechnung erfolgt je angefangene 15 Minuten Unterrichtszeit.
(2) Grundlage für die Berechnung sind die jeweils vereinbarten Minutenpreise.


3.3 Standardpreise (Referenz: 60 Minuten)

Die folgenden Preise dienen als Grundlage für die zeitanteilige Abrechnung:

  • Online (Schule / Standardniveau): 25 € pro 60 Minuten
  • Offline bei dem/der Schüler:in (Schule / Standardniveau):
    25 € pro 60 Minuten zzgl. Anfahrtskosten
  • Online (Uni-Niveau oder erhöhter Vorbereitungsaufwand): 27 € pro 60 Minuten
  • Offline bei dem/der Schüler:in (Uni-Niveau oder erhöhter Vorbereitungsaufwand):
    27 € pro 60 Minuten zzgl. Anfahrtskosten

Die zeitanteilige Abrechnung erfolgt auf Basis dieser Preise.


3.4 Anfahrtskosten

Bei Präsenzunterricht wird eine Anfahrtspauschale erhoben, die sich nach der Entfernung für den einfachen Weg richtet.
Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Wert aus der Luftlinie und der kürzesten Fahrstrecke zwischen dem Sitz des Nachhilfelehrers und dem Unterrichtsort.
Die Berechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung anhand eines allgemein zugänglichen Routenplaners.

  • Bis 7km: 5€
  • 7-12 km: 7,50€
  • 12-15 km: 10,00€

Die Entfernung kann mittels eines allgemein verbreiteten Online-Routenplaners ( z.B. Google Maps ) oder Luftlinienrechners (z.B. luftlinie.org) berechnet werden.


3.5 Wochenendzuschlag

Für Unterrichtseinheiten an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen gelten abweichend folgende Preise als Grundlage für die zeitanteilige Abrechnung:

  • Online (Schule / Standardniveau): 30 € pro 60 Minuten
  • Offline bei dem/der Schüler:in (Schule / Standardniveau): 30 € pro 60 Minuten zzgl. Anfahrtskosten
  • Online (Uni-Niveau oder erhöhter Vorbereitungsaufwand): 35 € pro 60 Minuten
  • Offline bei dem/der Schüler:in (Uni-Niveau oder erhöhter Vorbereitungsaufwand):
    35 € pro 60 Minuten zzgl. Anfahrtskosten

3.6 Ferienkonditionen

(1) Während der offiziellen Schulferienzeiten des Landes Nordrhein-Westfalen können auf Anfrage reduzierte Ferienkonditionen vereinbart werden. Der Ferienstundensatz beträgt in diesem Fall 20,00 € pro 60 Minuten — unabhängig von Niveau oder Format. Bei Präsenzunterricht fallen zusätzlich die Anfahrtskosten gemäß § 3.4 an. Die Ferienkonditionen gelten ausschließlich, wenn sie bei der Buchung ausdrücklich vereinbart wurden; andernfalls finden die Standardpreise gemäß § 3.3 Anwendung.

(2) Die jeweils geltenden Schulferien NRW sind unter schulferien.org oder auf der Website des Schulministeriums NRW einsehbar. Maßgeblich ist das Datum der jeweiligen Unterrichtseinheit.

(3) Ferienkonditionen und Wochenendzuschlag (§ 3.5) sind nicht kumulierbar. Fällt eine Unterrichtseinheit in den Ferien auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt ausschließlich der Wochenendzuschlagspreis gemäß § 3.5. Die Ferienkonditionen finden in diesem Fall keine Anwendung.

(4) Die Ferienkonditionen gelten nicht für Unterrichtseinheiten, die innerhalb der Ferien vereinbart, aber außerhalb der Ferienzeiten stattfinden.


3.7 Sozialrabatt

(1) Schüler:innen aus einkommensschwachen Verhältnissen oder mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können auf Anfrage einen ermäßigten Stundensatz von 20,00 € pro 60 Minuten erhalten. Bei Präsenzunterricht fallen zusätzlich die Anfahrtskosten gemäß § 3.4 an.

(2) Die Gewährung des Sozialrabatts erfolgt freiwillig und nach individuellem Ermessen des Nachhilfelehrers. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

(3) Zur Prüfung kann der Nachhilfelehrer einen geeigneten Nachweis erbitten, z. B. einen Bewilligungsbescheid (etwa Bürgergeld, Wohngeld, BAföG) oder einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50. Die Vorlage erfolgt freiwillig; bei Nichtvorlage kann der Rabatt abgelehnt werden. Eingereichte Nachweise werden ausschließlich zur Rabattprüfung verwendet und nicht gespeichert.

(4) Der Sozialrabatt ist nicht mit anderen Sonderkonditionen (Ferienkonditionen, Wochenendzuschlag) kumulierbar. Der Sozialrabatt wird nur für Unterrichtseinheiten in der Woche gewährt.


3.8 Räumliche Begrenzung Präsenznachhilfe

Präsenzunterricht wird ausschließlich im Umkreis von maximal 15 km um 51375 Leverkusen angeboten.
Ein Anspruch auf Präsenzunterricht außerhalb dieses Gebiets besteht nicht.


4. Probestunde

Eine erste Probestunde (im Umfang von 60 Minuten) zum Kennenlernen ist kostenfrei.
Sie begründet keinen Anspruch auf weitere Unterrichtseinheiten.


5. Abrechnung und Zahlung

(1) Die Abrechnung erfolgt je nach Bedarf monatlich oder in kürzeren Abständen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Nachhilfelehrer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Aus Kulanzgründen wird auf die Geltendmachung von Verzugszinsen in der Regel beim ersten Zahlungsverzug zunächst verzichtet; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.


6. Terminabsagen und Ausfallhonorar

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder wenn der Kunde zum vereinbarten Termin ohne vorherige Absage nicht erscheint oder nicht erreichbar ist, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Grundpreises erhoben,
sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

(3) Kann ein Online-Termin aufgrund technischer Störungen auf Seiten des Auftraggebers nicht stattfinden (z. B. fehlende oder instabile Internetverbindung, defektes Endgerät, nicht funktionsfähige Software), entsteht kein Ausfallhonorar, wenn der Auftraggeber die Störung unverzüglich mitteilt und ein Ersatztermin vereinbart wird. Bei wiederholtem Ausfall aus technischen Gründen ohne Ersatztermin findet Abs. 2 Anwendung.

(4) Bei rechtzeitiger Absage entstehen keine Kosten.

(5) Sofern der Kunde den Ausfall nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Krankheit, Notfällen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen, wird kein Ausfallhonorar fällig. Die Gründe sind auf Verlangen in geeigneter Weise darzulegen.

(6) Fällt ein Termin durch den Nachhilfelehrer aus, bemüht sich dieser, eine Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Im Falle eines Ausfalls wird ein Ersatztermin angeboten oder, sofern kein Ersatztermin gewünscht wird, bereits gezahlte Beträge für die ausgefallene Einheit werden erstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch des Auftraggebers — insbesondere auf Schadensersatz — besteht nicht, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Nachhilfelehrers beruht.


7. Haftung

(1) Der Nachhilfelehrer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Für sonstige Schäden ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Eine Haftung für schulische, universitäre oder prüfungsbezogene Ergebnisse ist ausgeschlossen.

(3) Bei Online-Unterricht wird keine Haftung für technische Störungen übernommen, die außerhalb des Einflussbereichs des Nachhilfelehrers liegen.


8. Datenschutz, Aufzeichnung, Unterrichtsmaterialien

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Nachhilfeleistungen verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

(2) Die Aufzeichnung von Online-Unterrichtseinheiten — in Bild, Ton oder sonstiger Form — durch den Auftraggeber oder den/die Schüler:in ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Nachhilfelehrers nicht gestattet. Gleiches gilt für die Aufzeichnung durch den Nachhilfelehrer ohne Zustimmung des Auftraggebers. Aufzeichnungen, die einvernehmlich erstellt werden, dürfen ausschließlich zum persönlichen Lernzweck des/der Schüler:in verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

(3) Vom Nachhilfelehrer erstellte Unterrichtsmaterialien (Arbeitsblätter, Aufgaben, PDFs u. Ä.) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich zum persönlichen Lernzweck des/der jeweiligen Schüler:in genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Nachhilfelehrers nicht zulässig.


9. Vertragsbeendigung

Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Bereits vereinbarte oder begonnene Leistungen bleiben hiervon unberührt.


10. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit- oder Bildungsangeboten, wenn für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Dies gilt insbesondere für gebuchte Nachhilfetermine mit festgelegtem Datum und Uhrzeit.


11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.


Stand: 07.05.2026